Reglementierung

Fangreglementierung auf mehreren Ebenen

Reglementierung der Fischerei

Auf europäischer Ebene :  
Frankreich ist Teil der Europäischen Union, wodurch das Management der verschiedenen Fischarten an europäisches Recht gebunden ist. Die Europäische Kommission entscheidet auf Empfehlung wissenschaftlicher Berater des Internationalen Rats für Meeresforschung eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Regulierung zur Sicherung und nachhaltigen Nutzung des Fisch-Bestandes.
Angesichts des Rückgangs der Bestände des Europäischen Aals hat die EU die Aal-Verordnung EC 1100/2007 erlassen, wodurch die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Managementpläne zu erarbeiten, um damit die vom Menschen verursachte Mortalität im Aal-Bestand zu verringern. Was die Fischerei anbelangt, wird die früher erlaubte Freizeitfischerei verboten und die Erwerbsfischerei reduziert.

Auf französischer Ebene  
Der französische Aal-Management-Plan trat 2010 in Kraft und veränderte die Aal-Fischerei aller Entwicklungsstadien dieser Fischart grundlegend.
Heute wird eine nationale Quote für die Glasaal-Fischerei beschlossen auf Basis der Empfehlungen eines wissenschaftlichen Beirates und eines Beirates für sozio-ökonomische Aspekte, beide gebildet aus Fachleuten, nachdem zusätzlich noch eine Öffentlichkeitsbefragung stattgefunden hat. Die Quote wird gemeinsam vom Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel (zuständig für die Betriebe der Flussfischerei) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung (verantwortlich für die Unternehmen der marinen Fischerei) festgelegt. Die Gesamtquote wird erst zwischen den Unternehmen der Küsten- und der Binnenfischerei aufgeteilt. Danach erfolgt die Aufteilung zwischen den Aal-Management-Einheiten (EMU) basierend auf früheren Fangmengen in festgesetzten Referenzjahren.

Die Quote innerhalb der EMU wird dann zwischen den Erwerbsfischern aufgeteilt, die eine Lizenz für den Glasaal-Fang besitzen.
Nach jeder Fangausfahrt müssen diese Betriebe ihre Fangmengen in ein Fangregister eintragen und zeitnah den Behörden übermitteln. Ihren Fang dürfen die Fischer ausschließlich an behördlich ausgewiesene Anlandestellen an Land bringen.

Reglementierung des Handels

Auf internationaler Ebene :  
Parallel dazu wurde der Europäische Aal in Anhang II der CITESgelistet, eine Institution, die den internationalen Handel mit gelisteten Arten zum Schutz vor deren Überbewirtschaftung reglementiert. 2010 wurde der Verkauf von Glasaalen in Nicht-EU-Länder untersagt, was die Erwerbsfischer um den nachfragestärksten und einträglichsten Markt, nämlich Asien, brachte.

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