Aal-Management-Plan

Afin de répondre au Aal-Verordnung EC 1100/2007, la France a élaboré son Plan de Gestion Anguille (PGA), validé en 2010 par la Commission européenne.
Im Hinblick auf die von Menschen verursachte Mortalität und Störung des Lebensraums von Aalen sieht dieser Plan folgende kurz- und mittelfristige Maßnahmen vor :
– Verringerung und Regulierung der kommerziellen Fangtätigkeit (Fangquoten, begrenzte Lizenzvergabe, Fischereiaufsicht)
– Verbot der Hobbybefischung von Glasaalen und Begrenzung des Gelbaal-Fangs
– Sicherung des Schutzes und der Verbesserung der Lebensräume: Schutz der Habitate, Maßnahmen zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit an Wasserkraftanlagen und Staudämmen  
– Verringerung der Sterblichkeit an Pumpstationen
– Verringerung der Aal-Sterblichkeit durch Umweltgifte
– Verringerung der illegalen Fischerei durch Blockierung der Handelswege
Um örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen, werden diese Vorgaben umgesetzt auf Ebene der großen Flusseinzugsgebiete, auch Aal-Management-Einheiten (EME) genannt.

Parallel dazu sieht der französische Aal-Management-Plan vor, dass 5 bis 10% der nationalen Quote für Besatzmaßnahmen innerhalb Frankreichs verbleiben und der Rest für europäische Besatzmaßnahmen bestimmt ist.

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