CITES

Anhang II der CITES :

Im März 2019 wurde der Europäische Aal in Anhang II der Konvention über den internationalen Handel mit vom Aussterben bedrohter Wildtiere und -pflanzen (CITES) gelistet, auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt, ein staatenübergreifendes Übereinkommen, das den internationalen Handel gewisser Arten kontrolliert und überwacht, um sie vor Überbewirtschaftung zu schützen.
Für die CITES: "Anhang II ist die Liste der Arten, die derzeit nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, es jedoch werden könnten, wenn deren Handel nicht streng kontrolliert wird."
Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der internationale Handel mit Glasaalen keine negative Auswirkung auf deren Fortbestand hat, beschloss das CITES-Gremium im Dezember 2010 eine Null-Export-Quote außerhalb der Europäischen Union.
Solange die EU den Beweis nicht erbringen kann, dass der internationale Handel auf den Aal-Bestand keine negativen Auswirkungen hat, bleibt das Exportverbot in Nicht-EU-Länder bestehen.

de_DEDE