Regulierung für Aale

Die vom Ministerrat der EU 2007 erlassene europäische Aal-Verordnung CE 1100/2007 hat zum Ziel, die vom Menschen verursachte Aal-Sterblichkeit zu verringern und so mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abwanderung von mindestens 40% der Blankaal-Biomasse in die Laichgründe zuzulassen, die gemäß der bestmöglichen Schätzung ohne Beeinflussung des Bestands durch den Menschen ins Meer abgewandert wäre.
Jeder Mitgliedsstaat ist verpflichtet, einen Aal-Managementplan mit Maßnahmen zur Reduzierung der durch den Menschen verursachten Sterblichkeit zu erarbeiten:
– Strukturelle Maßnahmen zur Sicherung der Durchgängigkeit von Flüssen und zur Verbesserung ihrer Lebensräume, gekoppelt mit anderen Umweltschutzmaßnahmen
– Verbringung von Blankaalen aus Binnengewässern in Gewässer, aus denen sie ungehindert in die Sargassosee abwandern können
– Maßnahmen gegen Raubtiere
– Befristete Abschaltung von Wasserkraftwerksturbinen
– Maßnahmen in Bezug auf Aquakultur
– Reduzierung der kommerziellen Fangtätigkeit
– Einschränkung der Sportfischerei
– Durchführung von Besatzmaßnahmen

Insbesondere den Aalfang betreffend, schreibt die Regulierung den Staaten vor, die Fangmengen um 50% zum Durchschnitt der zwischen 2004 und 2006 gemeldeten Fangmenge zu senken. Weiterhin schreibt sie vor, vom Glasaal-Fang einen Prozentsatz für Besatzmaßnahmen zu reservieren. Seit 2013 beträgt dieser Anteil bis zu 60% der vergebenen Quote.

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